Kosten

 

 

Klinisch-psychologische und neuropsychologische Diagnostik

Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt. Mit einer ärztlichen Überweisung können Patienten bei Wahlpsychologen klinisch-psychologische oder neuropsychologische Diagnostik in Anspruch nehmen. Hierbei bekommt der Patient bis zu 80% des Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet. Das Privathonorar wird direkt mit dem Patienten abgerechnet, dem nach Vorlage der Honorarnote 80% des entsprechenden Kassentarifs von der Krankenkasse rückerstattet werden.

 

Die klinisch-neuropsychologische Diagnostik variiert je nach Zielsetzung in ihrem Umfang und wird Ihnen vorher transparent dargelegt. Stundenhonorar von 110€.

 

Direkt überweisen können: Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin, Kinderheilkunde.

Bei Überweisungen von Fachärzten anderer Fachrichtungen, praktischen Ärzten, Wahlärzten und Psychotherapeuten ist eine chefarztpflichtig Bewilligung einzuholen.

Psychotherapie - Verhaltenstherapie

Für eine Psychotherapieeinheit (50 Minuten) werden 100€ geltend gemacht.

 

Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch die Krankenkasse. Dazu wird eine ärztliche Untersuchungsbestätigung ab der 2. Therapieeinheit benötigt. Je nach Krankenkasse wird ein Anteil pro Therapieeinheit als Kostenzuschuss rückerstattet - ÖGK 31,50€, SVS -Landwirte 50€, SVS - Selbstständige: 45€, BVAEB 42,40€

 

Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei. Ab der 11. Therapieeinheit wird ein Antrag zur Bewilligung von weiteren Therapiestunden mit Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

 Zur Abrechnung schicken Sie die Originalhonorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung an die Krankenkasse.

 

Als Vertragstherapeutin der ARGE-Psychotherapie biete ich auch Psychotherapie als Sachleistung für wirtschaftlich schwache Patienten (SGKK, BVA) an. Als wirtschaftlich schwach gelten Personen, die über so geringe Einkünfte verfügen, dass sie bei (teilweiser) Eigenfinanzierung einer Psychotherapie unter die Richtsätze der Mindestsicherung fallen würden. Die Überprüfung erfolgt durch die SGKK oder BVA.  Das entsprechende Formular für die Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der SGKK.

Neuropsychologische Therapie

Da die neuropsychologische Behandlung derzeit leider keine Leistung der Krankenkassen ist, ist die ambulante Behandlung beim freiberuflich tätigen Psychologen selbst zu bezahlen. Da für die angebotenen Behandlungen keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt, ist keine Überweisung notwendig.

 

Honorar von 70€ pro Einheit (50 Minuten).